Küchenplanung
Im Grunde ist den im Antrag gemachten Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Wir sehen Anpassungsbedarfe bei der vorliegenden Küchenplanung, weil nach den aktuellen Planungen lediglich das Aufwärmen von Speisen, nicht jedoch die Herstellung der nach dem Entwurf des neuen Kita-Gesetzes vorgeschriebenen Verpflegung möglich zu sein scheint.
Vor dem Hintergrund, dass in der bestehenden katholischen Kindertagesstätte frisch gekocht wird, dürften unterschiedliche Verpflegungsvarianten bei den benachbarten Kindertagesstätten kaum zu erklären sein und sollten nach Möglichkeit auch vermieden werden.
Wir beantragen daher, die Planungen bei der neuen Kita anzupassen und als Tektur einzureichen.
Bei dem Antrag geht es nicht darum, heute schon eine Entscheidung zu treffen, ob und wie selbst gekocht oder das Essen geliefert und aufgewärmt wird. Es geht darum, zumindest die bautechnischen Möglichkeiten zu schaffen, um in der Zukunft flexibel zu sein.
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