Ergänzende Begründung zum Antrag vom 18.12.2018; vorgetragen in der Gemeinderatsitzung vom 15.01.2018

Küchenplanung

Im Grunde ist den im Antrag gemachten Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Wir sehen Anpassungsbedarfe bei der vorliegenden Küchenplanung, weil nach den aktuellen Planungen lediglich das Aufwärmen von Speisen, nicht jedoch die Herstellung der nach dem Entwurf des neuen Kita-Gesetzes vorgeschriebenen Verpflegung möglich zu sein scheint.

Vor dem Hintergrund, dass in der bestehenden katholischen Kindertagesstätte frisch gekocht wird, dürften unterschiedliche Verpflegungsvarianten bei den benachbarten Kindertagesstätten kaum zu erklären sein und sollten nach Möglichkeit auch vermieden werden.

Wir beantragen daher, die Planungen bei der neuen Kita anzupassen und als Tektur einzureichen.

Bei dem Antrag geht es nicht darum, heute schon eine Entscheidung zu treffen, ob und wie selbst gekocht oder das Essen geliefert und aufgewärmt wird. Es geht darum, zumindest die bautechnischen Möglichkeiten zu schaffen, um in der Zukunft flexibel zu sein.

Finanzierung über Kredit

Tatsächlich ist die Finanzausstattung der Gemeinde aktuell sehr gut, allerdings nur, weil etliche schon für die Vergangenheit geplante teure Maßnahmen sich verzögert haben und die vorgesehenen Mittel noch vorhanden sind.

Aber schon Ende dieses Jahres werden unsere Konten nahezu ausgeglichen sein, sodass  – wenn dann größere und noch nicht eingeplante Ausgaben auf uns zu kommen, wie

  • Bahnsteigerhöhungen
  • Kanalsanierungen
  • Sonstige Vorhaben aus dem Dorfentwicklungskonzept oder
  • Rückzahlungen von Gewerbesteuerumlagen

wir dann u.U. mit leeren Konten dastehen und nicht mehr handlungsfähig sind. Wir müssten dann Kredite aufnehmen, weil wir unser eigenes Kapital für eine Baumaßnahme verwandt haben, die im Grunde gar nicht nötig gewesen wäre, wenn andere Gemeinden selbst in Kindergartenplätze investiert hätten.

Wie in der Sitzungsvorlage richtig dargestellt ist, sind Investitionskredite zulässig, wenn wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinde damit einhergehen. Dies ist zweifellos der Fall.

Und schließlich hat auch die Verbandsgemeinde Edenkoben bei der Sanierung der Schulsporthalle Edesheim genau dieses Vorgehen gewählt und die Ausnutzung der durch die Förderrichtlinie ausgelobten finanziellen Vorteile öffentlich sehr gelobt.

Dass im Falle der Kita Edesheim die gleiche Verwaltung nun plötzlich die eigene Vorgehensweise kritisiert, so vehement Bedenken äußert und künstliche Risikoszenarien aufbaut, erscheint sehr seltsam, zumal die vorgetragenen Argumente hinsichtlich jährlicher Zins- und Tilgungsbelastung sowie Anschlussfinanzierung nicht wirklich schlüssig sind.

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass aufgrund der vorgesehenen Baukonstruktion bzw –ausführung, die angeblich schon jetzt recht nahe am KfW-Standard ist, sich die Mehrkosten zur Herstellung des KfW-55-Standards in sehr engen Grenzen halten dürften.

Doch selbst Mehrkosten wären in einem gewissen Umfang grundsätzlich vertretbar, weil energetische Maßnahmen aus Klimaschutzgründen an sich sinnvoll sind und außerdem die vmtl. nur ein paar tausend Euro betragenden Investitionen in einen besseren Wärmeschutz nach KfW-55-Standard sich in Kürze wieder durch Energieeinsparungen amortisieren und in den Folgejahren ebenfalls zu einer Verbesserungen der gemeindlichen Ausgabensituation beitragen dürften.

Finanzierung / Abschreibung über 25 Jahre

Grundsätzlich muss es – und dies gilt für alle heute eingebrachten Anträge – erlaubt sein, Entscheidungen zu hinterfragen, wenn irgendwann einmal unterstellte Rahmenbedingungen sich stark verändert haben oder man erkennt, dass wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden

Wir sind bei der Beratung im Frühjahr einerseits von einer deutlich geringeren Bausumme und auch von mehr für Edesheimer Kinder zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen ausgegangen.

Da sich diese Punkte wegen der Baukostensteigerungen bzw. des erklärten „Wiedereinstiegs“ der Gemeinde Weyher wesentlich verändert haben, also sich sowohl der finanziellen Rahmen für die Gemeinde Edesheim  verschlechtert hat und weniger Plätze für Edesheimer Kinder zur Verfügung stehen, erscheint es uns sehr legitim, dass wir uns nochmal einige Rahmenbedingungen anschauen.

Vorweg ist klarzustellen, dass bei der dem Gemeinderat vorliegenden Berechnung bzw. der dieser zugrunde liegenden sog. „Abschreibung“ – egal, ob diese über 40, 25 oder eine andere Anzahl von Jahren berechnet ist – es sich nicht um eine wirkliche „Abschreibung“ handelt, wie sie das Steuerrecht kennt oder die eine maximale Nutzungsdauer eine Immobilie beschreibt, sondern lediglich um eine „Kalkulationsgröße“, mit der die Kostenanteile der beteiligten Gemeinden berechnet werden.

Im Vorfeld der Sitzung wurde von verschiedener Seite ins Feld geführt, dass eine höhere Kostenbeteiligung anderer Gemeinden diese überfordert würden und sich die Gemeinde Edesheim eine sehr hohen Vorteil „erwirtschaften“ würde.

Aus unserer Sicht trifft weder das eine noch das andere zu. Bei den in Rede stehenden Summen kann man sicherlich nicht von einem „sehr hohen Vorteil“ sprechen, denn bei einer 25-jährigen „Abschreibungsdauer“ reden wir – überschlägig berechnet – von Mehraufwendungen in Höhe von ca. 2.500 € p.a. für Großfischlingen und 2.100 € p.a. für Weyher. Bei einer Dauer von beispielsweise 30 Jahren wären es nur ca. 1.500 € bzw. 1.000 € pro Jahr.

Über die von uns vorgeschlagene „Laufzeit“ von 25 Jahren würde sich unterm Strich sich eine Verbesserung in Höhe von 113.905 € für die Gemeinde Edesheim ergeben und nach 40 Jahren würde die Verbesserung ca. 182.000 € betragen im Vergleich zur bisherigen Kostenaufteilung.

Die Berechnung auf Basis von 25 Jahren vorzunehmen erscheint uns auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die Mitnutzungsdauer anderer Gemeinden ohnehin nur auf 25 Jahren befristet werden soll.

In der heutigen Sitzungsvorlage ist auch davon die Rede, dass es eine Beschlusslage gäbe, bei der es ggf. bei Ablehnung des Antrages bleiben würde.

Es ist ausdrücklich feststellen, dass es eine solche Beschlusslage so tatsächlich nicht gibt.

In der Sitzungsvorlage für die den Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat im Frühjahr dieses Jahres war von Weyher eigentlich nur indirekt die Rede, nämlich dahingehend, dass Weyher eigenständig unterwegs sein wird.

Auszug aus den Protokollen: „An dem Neubau wird sich nur noch die Gemeinde Großfischlingen beteiligen, da die Gemeinde Weyher in der Pfalz am 28.02.2018 beschlossen hat, in Kooperation mit der Gemeinde Rhodt u.R. eine eigene Kita zu errichten.“

In der heutigen Sitzungsvorlage ist weiterhin aufgeführt, dass die Gemeinde Weyher am 17.12.2018 beschlossen habe, sich unter der Prämisse, dass die gleichen Konditionen wie bei der mit Großfischlingen vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung gelten, nun doch auch an dem Kita-Neubau beteiligen wird.

Dies ist in verschiedener Hinsicht irritierend – einerseits, weil es nicht sein kann, dass sich eine andere Gemeinde, einfach per eigenem Beschluss quasi selbstständig zum Vertragspartner erklärt, ohne dass die Gemeinde Edesheim eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat, und andererseits weil dieser Beschlussfassung mit Sicherheit aus der bereits am 12.12.2018 mit Vertretern der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde stattgefundenen Verwaltungsbesprechung bekannt gewesen sein dürfte, dass im Gemeinderat Edesheim inzwischen an Finanzierungsmodalitäten zur Diskussion stehen.

Doch auch unabhängig davon sind wir nicht der Ansicht, dass die anderen Gemeinden wirklich Grund haben, sich benachteiligt zu fühlen.

Denn neben der Finanzierung liegen alle wesentlichen Belastungen bei der Gemeinde Edesheim, angefangen bei dem Bauherren-Aufwand während der Bauphase über die heute schon (und künftig noch mehr) angespannte Verkehrssituation im Ortskern sowie dem Aufwand, der mit den Aufgaben als Kita-Trägerin einhergehen (Organisation des Betriebes und des zusätzlichen Personals) bis hin zum Grundstückswert von mehreren hunderttausend Euro, den wir bisher noch nicht einmal in die Diskussion eingebracht haben.

Es ist also nach wie vor so, dass die Gemeinde Edesheim in jeglicher Hinsicht – also nicht nur an den absoluten Zahlen gemessen, sondern auch (über)proportional – die größte Last zu tragen hat und die anderen Gemeinden auch bei einer veränderten Kostenbeteiligung sehr, sehr gut wegkommen würden.

Da eine Finanzierungsvereinbarung nach dem zunächst angedachten Modell gegenüber dem von uns beantragten Modell einen wirtschaftlichen Nachteil für die Gemeinde Edesheim von > 100.000 € (bzw. über 180.000 € nach 40 Jahren) zur Folge hat, ist eine solche aus unserer Sicht nicht vertretbar.

Nach Ablauf der vertraglichen Mitnutzungsdauer von 25 Jahren liegt außerdem das Auslastungsrisiko allein bei der Gemeinde Edesheim. Denn sollte sich ergeben, dass nach 25 Jahren die jetzt vorgesehene Nutzung nicht mehr möglich oder erforderlich ist, müsste die Gemeinde Edesheim alleine die Restkosten übernehmen, die sich daraus ergeben, dass das Gebäude auf 40 Jahre finanziert, aber die Mietdauer nur auf 25 Jahre vereinbart wurde und nach Ablauf des Mietvertrages keine der anderen Gemeinden zur weiteren Mitfinanzierung herangezogen werden könnte.

Vorgetragen von Peter Rodach (Sprecher der CDU-Fraktion).

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 mit den Stimmen der Ortsgemeindeführung, SPD und FWG mit 9 zu 7 Stimmen abgelehnt.