Archiv der Kategorie: Anträge

Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Bahnhofsumfeld

Anträge bezüglich der
1) Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen,
2) Aufstellung von Fahrradboxen und
3) Aufstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität unserer Bürger ist und bleibt wichtige Teilaufgabe der Gemeinde im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge. Wir sehen hier in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf und sehen die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen als erforderlich an.

Zukunftsorientierte Dorfentwicklung

Aufstellung von Bebauungsplänen und Veränderungssperren für bestimmte
Entwicklungsbereiche
hier: Innenbereich zwischen Staatsstraße, Ruprechtstraße und Kirchberg

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

da im nicht durch Bebauungspläne erfassten sonstigen Dorfgebiet Bebauungen jederzeit auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) möglich sind, kann die Gemeinde bei eingehenden Bauanträgen oder Bauvoranfragen nur prüfen, ob Art und Nutzung sowie Bauweise der Neubauvorhaben sich an die Bestandsbebauung der näheren Umgebung anpassen. Gegenstand der gemeindlichen Beurteilung ist in solchen Fällen leider nicht, ob die Bauvorhaben den langfristigen Interessen der Gemeinde hinsichtlich einer sinnvollen baulichen Entwicklung entsprechen oder diesen gar zuwiderlaufen, z.B. weil durch die Bauvorhaben eine spätere sinnvolle Erschließung weiterer potenzieller Bauflächen verhindert wird.
Nachdem aus diesen Umständen resultierend in jüngster Vergangenheit es mehrere unvorteilhafte bauliche Entwicklungen in der Gemeinde gab, ist Gleiches nun auch im Innenbereich zwischen Staatsstraße, Ruprechtstraße und Kirchberg zu erwarten, wo einige Grundstückeigentümer eine Bebauung realisieren möchten. Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit einer möglichen Bebauung dieses Bereiches befasst und auch die Aufstellung eines Bebauungsplans in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern verfolgt.

Neubau Kindertagesstätte Edesheim – Finanzierung, Abschreibungsdauer und Anpassung der Küchenplanung

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

wir nehmen Bezug auf die Verwaltungsbesprechung vom 12.12.2018 und die hierbei erörterten Punkte bezüglich der Finanzierung der Baumaßnahme sowie die Kostenbeteiligung anderer Gemeinden.
Ausgehend davon, dass die baulichen Voraussetzungen für eine KfW-Förderung mit der aktuellen Bauplanung bereits vorliegen oder mit vertretbaren Mitteln erfüllt werden können, beantragen wir, die Baumaßnahme mit einer Kreditaufnahme über 750.000 € zu finanzieren und die entsprechenden Festlegungen im Haushalt 2019 bzw. den Haushalten der Folgejahre zu treffen.

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Konkretisierung der Bauleitplanung der Ortsgemeinde durch Aufstellung von Bebauungsplänen für bestimmte Entwicklungsbereiche

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

während für die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Neubaugebiete Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich regeln, sind im sonstigen Dorfgebiet Bebauungen jederzeit auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) möglich.

Hierbei kann die Gemeinde bekanntermaßen nur prüfen, ob Art und Nutzung sowie Bauweise der Neubauvorhaben sich an die Bestandsbebauung der näheren Umgebung anpassen. Weitere Aspekte, wie z.B. die Fragen, ob durch ein Bauvorhaben eine Nutzung knapper Bauflächen sinnvoll erfolgt oder gar eine Erschließung weiterer Bauflächen unmöglich gemacht wird, sind nicht Gegenstand der gemeindlichen Beurteilung.

Aus diesem Umstand resultierten in jüngster Vergangenheit mehrere unvorteilhafte bauliche Entwicklungen, die entweder gerade noch abgewendet werden konnten (z.B. im Bereich der Provisstraße) oder – wie im Bereich zwischen Rittergasse und Eisenbahnstraße – leider kaum mehr zu beeinflussen sind.

Es ist Aufgabe der Gemeinde, die bauliche Entwicklung aktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Ein ledigliches und auch selten erfolgreiches Reagieren auf eingehende Bauanträge wird dieser Aufgabe bei Weitem nicht gerecht.

Im innerörtlichen Bereich gibt es mehrere größere bebaubare Flächen, bei denen ohne bebauungsplanerische Festlegungen eine dem Gemeinwohl entsprechende Entwicklung nicht gewährleistet werden kann. Die meisten dieser Flächen sind  zwar bereits von der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde erfasst, welche aber lediglich bei der Veräußerung eines Grundstückes zum Tragen kommt und nicht die bauliche Entwicklung gestaltet bzw. einschränkt.

Die CDU Fraktion stellt daher den Antrag, dass

  1. die Gemeinde für die o.g. Grundflächen die Aufstellung von Bebauungsplänen prüft und
  2. weil das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen bis zu deren Inkrafttreten einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum beanspruchen könnte, von der Möglichkeit Gebrauch macht, in den betreffenden Gebieten eine Veränderungssperre zu erlassen sowie
  3. die Mittel für die entsprechenden Planungsleistungen im Haushalt 2019 zur Verfügung stellt.

Wir bitten den Gemeinderat, unserem Antrag im Interesse unserer Gemeinde bzw. deren zukunftsorientierter Entwicklung zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU-Fraktion im Gemeinderat Edesheim

Peter Rodach

Sprecher

Antrag zum Thema „Leerrohre“ für einen zukünftigen Breitbandausbau mit Glasfaserkabeln

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Sternberger,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

am 08. Juli 2014 wurde der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag zum Breitbandausbau als erweiterter Antrag mehrheitlich vom Gemeinderat Edesheim angenommen.

Einer der wesentlichen Elemente dieses Antrages für die zukünftige Breitbandversorgung unserer Ortsgemeinde war der folgende Zusatz:

„Unabhängig von der Entscheidung des Rates über den vorstehenden Antrag (…) beantragen wir außerdem, dass bei künftigen die örtlichen Straßen und Gehwege tangierenden Baumaßmaßnahmen bereits vorsorglich der Einbau von Leerrohren erfolgt, um eine eventuelle spätere Glasfaserverkabelung zu erleichtern bzw. erneute bauliche Eingriffe in Straßen und Gehwege zu vermeiden.“

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