Zukunftsorientierte Dorfentwicklung

Aufstellung von Bebauungsplänen und Veränderungssperren für bestimmte
Entwicklungsbereiche
hier: Innenbereich zwischen Staatsstraße, Ruprechtstraße und Kirchberg

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

da im nicht durch Bebauungspläne erfassten sonstigen Dorfgebiet Bebauungen jederzeit auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) möglich sind, kann die Gemeinde bei eingehenden Bauanträgen oder Bauvoranfragen nur prüfen, ob Art und Nutzung sowie Bauweise der Neubauvorhaben sich an die Bestandsbebauung der näheren Umgebung anpassen. Gegenstand der gemeindlichen Beurteilung ist in solchen Fällen leider nicht, ob die Bauvorhaben den langfristigen Interessen der Gemeinde hinsichtlich einer sinnvollen baulichen Entwicklung entsprechen oder diesen gar zuwiderlaufen, z.B. weil durch die Bauvorhaben eine spätere sinnvolle Erschließung weiterer potenzieller Bauflächen verhindert wird.
Nachdem aus diesen Umständen resultierend in jüngster Vergangenheit es mehrere unvorteilhafte bauliche Entwicklungen in der Gemeinde gab, ist Gleiches nun auch im Innenbereich zwischen Staatsstraße, Ruprechtstraße und Kirchberg zu erwarten, wo einige Grundstückeigentümer eine Bebauung realisieren möchten. Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit einer möglichen Bebauung dieses Bereiches befasst und auch die Aufstellung eines Bebauungsplans in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern verfolgt.