Ergänzende Begründung zum Antrag vom 18.12.2018; vorgetragen in der Gemeinderatsitzung vom 15.01.2018

Küchenplanung

Im Grunde ist den im Antrag gemachten Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Wir sehen Anpassungsbedarfe bei der vorliegenden Küchenplanung, weil nach den aktuellen Planungen lediglich das Aufwärmen von Speisen, nicht jedoch die Herstellung der nach dem Entwurf des neuen Kita-Gesetzes vorgeschriebenen Verpflegung möglich zu sein scheint.

Vor dem Hintergrund, dass in der bestehenden katholischen Kindertagesstätte frisch gekocht wird, dürften unterschiedliche Verpflegungsvarianten bei den benachbarten Kindertagesstätten kaum zu erklären sein und sollten nach Möglichkeit auch vermieden werden.

Wir beantragen daher, die Planungen bei der neuen Kita anzupassen und als Tektur einzureichen.

Bei dem Antrag geht es nicht darum, heute schon eine Entscheidung zu treffen, ob und wie selbst gekocht oder das Essen geliefert und aufgewärmt wird. Es geht darum, zumindest die bautechnischen Möglichkeiten zu schaffen, um in der Zukunft flexibel zu sein.

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Neubau Kindertagesstätte Edesheim – Finanzierung, Abschreibungsdauer und Anpassung der Küchenplanung

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

wir nehmen Bezug auf die Verwaltungsbesprechung vom 12.12.2018 und die hierbei erörterten Punkte bezüglich der Finanzierung der Baumaßnahme sowie die Kostenbeteiligung anderer Gemeinden.
Ausgehend davon, dass die baulichen Voraussetzungen für eine KfW-Förderung mit der aktuellen Bauplanung bereits vorliegen oder mit vertretbaren Mitteln erfüllt werden können, beantragen wir, die Baumaßnahme mit einer Kreditaufnahme über 750.000 € zu finanzieren und die entsprechenden Festlegungen im Haushalt 2019 bzw. den Haushalten der Folgejahre zu treffen.

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Konkretisierung der Bauleitplanung der Ortsgemeinde durch Aufstellung von Bebauungsplänen für bestimmte Entwicklungsbereiche

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

während für die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Neubaugebiete Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich regeln, sind im sonstigen Dorfgebiet Bebauungen jederzeit auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) möglich.

Hierbei kann die Gemeinde bekanntermaßen nur prüfen, ob Art und Nutzung sowie Bauweise der Neubauvorhaben sich an die Bestandsbebauung der näheren Umgebung anpassen. Weitere Aspekte, wie z.B. die Fragen, ob durch ein Bauvorhaben eine Nutzung knapper Bauflächen sinnvoll erfolgt oder gar eine Erschließung weiterer Bauflächen unmöglich gemacht wird, sind nicht Gegenstand der gemeindlichen Beurteilung.

Aus diesem Umstand resultierten in jüngster Vergangenheit mehrere unvorteilhafte bauliche Entwicklungen, die entweder gerade noch abgewendet werden konnten (z.B. im Bereich der Provisstraße) oder – wie im Bereich zwischen Rittergasse und Eisenbahnstraße – leider kaum mehr zu beeinflussen sind.

Es ist Aufgabe der Gemeinde, die bauliche Entwicklung aktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Ein ledigliches und auch selten erfolgreiches Reagieren auf eingehende Bauanträge wird dieser Aufgabe bei Weitem nicht gerecht.

Im innerörtlichen Bereich gibt es mehrere größere bebaubare Flächen, bei denen ohne bebauungsplanerische Festlegungen eine dem Gemeinwohl entsprechende Entwicklung nicht gewährleistet werden kann. Die meisten dieser Flächen sind  zwar bereits von der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde erfasst, welche aber lediglich bei der Veräußerung eines Grundstückes zum Tragen kommt und nicht die bauliche Entwicklung gestaltet bzw. einschränkt.

Die CDU Fraktion stellt daher den Antrag, dass

  1. die Gemeinde für die o.g. Grundflächen die Aufstellung von Bebauungsplänen prüft und
  2. weil das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen bis zu deren Inkrafttreten einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum beanspruchen könnte, von der Möglichkeit Gebrauch macht, in den betreffenden Gebieten eine Veränderungssperre zu erlassen sowie
  3. die Mittel für die entsprechenden Planungsleistungen im Haushalt 2019 zur Verfügung stellt.

Wir bitten den Gemeinderat, unserem Antrag im Interesse unserer Gemeinde bzw. deren zukunftsorientierter Entwicklung zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU-Fraktion im Gemeinderat Edesheim

Peter Rodach

Sprecher

Antrag zum Thema „Leerrohre“ für einen zukünftigen Breitbandausbau mit Glasfaserkabeln

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Sternberger,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

am 08. Juli 2014 wurde der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag zum Breitbandausbau als erweiterter Antrag mehrheitlich vom Gemeinderat Edesheim angenommen.

Einer der wesentlichen Elemente dieses Antrages für die zukünftige Breitbandversorgung unserer Ortsgemeinde war der folgende Zusatz:

„Unabhängig von der Entscheidung des Rates über den vorstehenden Antrag (…) beantragen wir außerdem, dass bei künftigen die örtlichen Straßen und Gehwege tangierenden Baumaßmaßnahmen bereits vorsorglich der Einbau von Leerrohren erfolgt, um eine eventuelle spätere Glasfaserverkabelung zu erleichtern bzw. erneute bauliche Eingriffe in Straßen und Gehwege zu vermeiden.“

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