Antrag auf Anpassung der Stellplatzablösesatzung sowie der Haushaltssatzung 2023

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Edesheim,

dem Problem eines knappen, teuren Baulands als Ursache für den akuten Wohnraummangel kann nur bedingt durch Ausweisung neuer Baugebiete begegnet werden. Eine Lösung könnte die Nachverdichtung in bestehenden Gebieten sein, z.B. durch Erweiterung/Aufstockung von Bestandsgebäuden, Dachgeschossausbauten, Schließung von Baulücken (auch in zweiter Reihe) oder die funktionale Umnutzung von ehem. Wirtschaftsgebäuden.

Die sog. Stellplatzfrage stellt sich natürlich bei allen Bauvorheben und war schon vielfach Gegenstand von Diskussionen und Entscheidungen im Gemeinderat.

Bestehende Vorgaben zur Ausweisung der erforderlichen Stellplätze haben einerseits sicherlich ihre Berechtigung, verhindern andererseits aber auch eine sinnvolle(re) Nutzung von bestehenden Gebäuden – insbes. von größeren älteren Anwesen, die sich u.a. zur Herstellung von Wohnungen anbieten, aber deren Grundstücksfläche nicht ausreichend ist, um die vorgegebenen Stellplätze zu errichten. Als Folge bleiben oft Gebäude unzureichend genutzt oder es werden – obwohl auch ein hoher Bedarf an kleinen Wohneinheiten besteht – nur größere Wohneinheiten geschaffen, weil für solche vergleichsweise nur wenige Stellplätze geschaffen werden müssen.

Entsprechend unserer Satzung können die Verpflichtungen zur Herstellung von Stellplätzen zwar abgelöst werden, allerdings hat die Ortsgemeinde bislang nur in sehr wenigen besonderen Ausnahmefällen einer Ablösung von Stellplätzen zugestimmt – vor allem, weil angesichts der realitätsfern niedrigen Ablösebeträge keine wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten bestehen, Parkmöglichkeiten im Ort zu errichten.